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Zahnmedizinische Abrechnung
Online-Seminar

Neue Kinder-Richtlinie ab 01.01.2026: Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen korrekt dokumentieren und abrechnen

So setzen Sie die neuen Anforderungen hinsichtlich Dokumentation, Elternaufklärung und Abrechnung erfolgreich in Ihrer Praxis um.

Neue Kinder-Richtlinie ab 01.01.2026: Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen korrekt dokumentieren und abrechnen
2
  • Sie erhalten alle relevanten Informationen zur Neuerung der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen ab 01.01.2026.
  • Sie erfahren, wie Sie die neuen Anforderungen hinsichtlich Dokumentation und Elternaufklärung erfolgreich in Ihrer Praxis umsetzen.
  • Sie lernen, wie Sie zahnärztliche Früherkennungsleistungen korrekt nach BEMA und GOZ abrechnen, um Honorarverluste zu vermeiden.
  • Online-SeminarBeschreibung

    Dokumentation der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen im „Gelben Heft“ 

    Ab dem 1. Januar 2026 werden die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen bei Kindern im bekannten „Gelben Heft“ dokumentiert. Grundlage dieser Neuerung sind die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf Antrag der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) beschlossenen Anpassungen der Kinder-Richtlinie und der FU-Richtlinie. Ziel ist es, die Mundgesundheit von Kindern gezielt zu fördern und Zahnprobleme frühzeitig zu erkennen – ein wichtiger Beitrag zur Prävention frühkindlicher Karies. 

    Im Zuge der Neuerung wurden die sechs Früherkennungsuntersuchungen, die für Kinder im Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, im BEMA neu benannt: Z1 bis Z6. Dies schafft eine einheitliche und transparente Dokumentationsgrundlage. 

    Neue Herausforderungen für Zahnarztpraxen – Dokumentation und Elternaufklärung erfolgreich meistern 

    Die Integration der Untersuchungen in das „Gelbe Heft“ bringt nicht nur Vorteile, sondern auch neue organisatorische Anforderungen mit sich. Die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen müssen innerhalb der festgelegten Zeiträume durchgeführt werden, was zusätzlichen Zeitdruck in der Praxis erzeugt. Für Eltern bedeutet das: zusätzliche Vorsorgetermine und ein erweitertes Bewusstsein für die Zahngesundheit ihres Kindes. Die Untersuchungen sind entscheidend, um frühzeitig Probleme wie Karies, Zahnfehlstellungen oder Entwicklungsstörungen zu erkennen und vorzubeugen. Gleichzeitig steigt der Beratungsbedarf, da Eltern aktiv an die Termine erinnert und umfassend aufgeklärt werden müssen. Diese neuen Anforderungen erfordern eine Anpassung der Praxisabläufe.

    Die korrekte Dokumentation im „Gelben Heft“ ist ebenso unerlässlich wie die korrekte Abrechnung der Früherkennungsleistungen nach BEMA. 

    Zahnärztliche Früherkennungsleistungen korrekt abrechnen 

    Für die Früherkennungsleistungen, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht werden, gelten die Vorgaben des BEMA. Zusätzliche Leistungen, die über das übliche Maß hinausgehen – wie etwa spezielle Versiegelungen oder ästhetische Zahnkorrekturen – müssen nach der GOZ privat abgerechnet werden. Im Online-Seminar erfahren Sie, wie Sie sicher zwischen Kassen- und Privatleistungen unterscheiden, um Honorarverluste zu vermeiden.

    In diesem Online-Seminar vermittelt Ihnen unsere Referentin Andrea Zieringer, worauf Sie bei der Dokumentation und Abrechnung zahnärztlicher Früherkennungsuntersuchungen künftig achten müssen. Profitieren Sie von praxisnahen Tipps, mit denen Sie die neuen Anforderungen erfolgreich in Ihrer Praxis umsetzen.

  • Online-Seminarinhalte

    • Änderung der Kinder-Richtlinie ab 01.01.2026
      • Was ändert sich für die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen?
      • Bedeutung der Neuerung für die Prävention und frühe Erkennung von Zahn- und Kiefererkrankungen bei Kindern
      • Verfahrensweise und Anforderungen für die korrekte Dokumentation der Früherkennungsuntersuchungen im „Gelben Heft“
      • Planung und Terminierung der Früherkennungsuntersuchungen, um Fristen einzuhalten
      • Elternaufklärung 
    • Abrechnung der zahnärztlichen Früherkennungsleistungen
      • Unterschiede zwischen BEMA und GOZ: Kassenleistung vs. private Abrechnung

Dokumentation der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen im „Gelben Heft“ 

Ab dem 1. Januar 2026 werden die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen bei Kindern im bekannten „Gelben Heft“ dokumentiert. Grundlage dieser Neuerung sind die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf Antrag der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) beschlossenen Anpassungen der Kinder-Richtlinie und der FU-Richtlinie. Ziel ist es, die Mundgesundheit von Kindern gezielt zu fördern und Zahnprobleme frühzeitig zu erkennen – ein wichtiger Beitrag zur Prävention frühkindlicher Karies. 

Im Zuge der Neuerung wurden die sechs Früherkennungsuntersuchungen, die für Kinder im Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, im BEMA neu benannt: Z1 bis Z6. Dies schafft eine einheitliche und transparente Dokumentationsgrundlage. 

Neue Herausforderungen für Zahnarztpraxen – Dokumentation und Elternaufklärung erfolgreich meistern 

Die Integration der Untersuchungen in das „Gelbe Heft“ bringt nicht nur Vorteile, sondern auch neue organisatorische Anforderungen mit sich. Die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen müssen innerhalb der festgelegten Zeiträume durchgeführt werden, was zusätzlichen Zeitdruck in der Praxis erzeugt. Für Eltern bedeutet das: zusätzliche Vorsorgetermine und ein erweitertes Bewusstsein für die Zahngesundheit ihres Kindes. Die Untersuchungen sind entscheidend, um frühzeitig Probleme wie Karies, Zahnfehlstellungen oder Entwicklungsstörungen zu erkennen und vorzubeugen. Gleichzeitig steigt der Beratungsbedarf, da Eltern aktiv an die Termine erinnert und umfassend aufgeklärt werden müssen. Diese neuen Anforderungen erfordern eine Anpassung der Praxisabläufe.

Die korrekte Dokumentation im „Gelben Heft“ ist ebenso unerlässlich wie die korrekte Abrechnung der Früherkennungsleistungen nach BEMA. 

Zahnärztliche Früherkennungsleistungen korrekt abrechnen 

Für die Früherkennungsleistungen, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht werden, gelten die Vorgaben des BEMA. Zusätzliche Leistungen, die über das übliche Maß hinausgehen – wie etwa spezielle Versiegelungen oder ästhetische Zahnkorrekturen – müssen nach der GOZ privat abgerechnet werden. Im Online-Seminar erfahren Sie, wie Sie sicher zwischen Kassen- und Privatleistungen unterscheiden, um Honorarverluste zu vermeiden.

In diesem Online-Seminar vermittelt Ihnen unsere Referentin Andrea Zieringer, worauf Sie bei der Dokumentation und Abrechnung zahnärztlicher Früherkennungsuntersuchungen künftig achten müssen. Profitieren Sie von praxisnahen Tipps, mit denen Sie die neuen Anforderungen erfolgreich in Ihrer Praxis umsetzen.

Online-Seminarinhalte

  • Änderung der Kinder-Richtlinie ab 01.01.2026
    • Was ändert sich für die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen?
    • Bedeutung der Neuerung für die Prävention und frühe Erkennung von Zahn- und Kiefererkrankungen bei Kindern
    • Verfahrensweise und Anforderungen für die korrekte Dokumentation der Früherkennungsuntersuchungen im „Gelben Heft“
    • Planung und Terminierung der Früherkennungsuntersuchungen, um Fristen einzuhalten
    • Elternaufklärung 
  • Abrechnung der zahnärztlichen Früherkennungsleistungen
    • Unterschiede zwischen BEMA und GOZ: Kassenleistung vs. private Abrechnung
Ihr direkter Kontakt zu uns:
0049 (0) 7433 / 952-0
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Die nächsten Termine:
Online
27.01.2026
Online
10.02.2026
Online
10.03.2026

Dauer
18:00 Uhr - 19:30 Uhr

Teilnehmerkreis
Zahnärzte, ZFA, Abrechnungsmanager

Kenntnisstand
Einsteiger*in, Fortgeschrittene

Kosten
149,00 € zzgl. 19% MwSt.
Im Preis enthalten:
  • Seminarteilnahme
  • Seminarskript
  • Teilnahmezertifikat

Referent*innen
Andrea Zieringer
Andrea Zieringer
weitere Infos

Fest-Rabatt: 10% Rabatt auf alle Online- und Video-Seminare bis 31.12.2025 mit dem Code "XMAS10"!

Anmeldung
Neue Kinder-Richtlinie ab 01.01.2026: Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen korrekt dokumentieren und abrechnen

Online — 27.01.2026

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