
- Sie verschaffen sich einen Überblick über die aktuelle PAR-Therapie der GKV
- Sie erhalten alle relevanten Informationen über die Abrechnungspositionen der Parodontitistherapie im BEMA
- Sie erfahren, wie Sie die privaten Zusatzleistungen in die PAR-Therapie integrieren
Parodontitis ist neben Karies die epidemiologisch und versorgungsbezogen häufigste Erkrankung in der Zahnmedizin.
Im Dezember 2020 verabschiedete der Gemeinsame Bundesausschuss (GB-A) die Richtlinie für die systematische Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen (PAR-RL). Die neue Richtlinie entspricht nun dem aktuellen zahnmedizinischen Kenntnisstand zu Parodontitis Erkrankungen und deren Behandlung. Auf dieser Grundlage wurde das bestehende Leistungsangebot ausgeweitet. Damit einher gehen neue BEMA-Leistungen und die Ausrichtung der Behandlung auf den individuellen Bedarf der Patient*innen.
Die aktuelle PAR-Richtlinie gilt seit Juli 2021
Zum 01. Juli 2021 trat die neue PAR-Richtlinie in Kraft. Damit wurde die Lücke zwischen der Behandlung von Parodontitis Patient*innen und dem GKV-Leistungsrecht verringert: Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen zahlreiche neue Leistungen für GKV-Patient*innen innerhalb der ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen zahnmedizinischen Versorgung. Patient*innen mit Parodontitis Erkrankungen steht nunmehr eine individuelle Therapie zur Verfügung, die präventive und therapeutische Maßnahmen, gezielte Diagnostik und umfangreiche Nachsorge zur Sicherung des Behandlungserfolgs umfasst. In der neuen PAR-Behandlungstrecke der GKV sind zudem neue Leistungen wie die Unterstützende Parodontitistherapie (UPT) enthalten, die zuvor der privaten Vereinbarung bedurften.
Orientiert an neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert das Behandlungskonzept der GKV auf Prävention, Therapie und Nachsorge. Die neue PAR-Richtlinie stellt sowohl durch den veränderten Ablauf der Behandlung als auch durch neue und geänderte Leistungspositionen des BEMA eine Herausforderung für zahnärztliche Praxen dar.
Was ist neu - was ist jetzt umzusetzen?
In dieser Fortbildung informiert Sie unsere Referentin über die Inhalte der PAR-Richtlinie und die Änderungen der Behandlungsrichtlinie. Sie erhalten einen Überblick zu den neuen und veränderten Leistungspositionen vom PAR-Status (BEMA-Nr. 4) bis zur Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT a-g) und Informationen zum Ablauf der Therapie von Beantragung über Begutachtung und Genehmigung bis hin zur Abrechnung der PAR-Therapie, inklusive möglicher Begleitleistungen für PAR-Patient*innen.
Wann Kassenabrechnung – wann Privatabrechnung?
Um den Patient*innen auch weiterhin PAR-Therapie auf höchstem Niveau zu bieten, werden Sie in der Zahnarztpraxis auch zukünftig zusätzliche Privatleistungen im Rahmen der Parodontitistherapie vereinbaren. In unserem Online-Seminar zeigt Ihnen unsere Referentin, wann bei gesetzlich versicherten Patient*innen zusätzlich private Leistungen abgerechnet werden können und wo die Abgrenzung zwischen der Kassen- und Privatleistung in der zahnärztlichen Abrechnung ist. Die Fortbildung wird abgerundet durch zahlreiche Fallbeispiele und Umsetzungstipps aus dem und für den Praxisalltag.
- Dokumentation und Aufklärung
- Neuregelung der PAR-Richtlinie
- Anamnese/Befund/Diagnose/Dokumentation
- Versorgungsstrecke im PAR-Behandlungskonzept
- Beantragung und Genehmigung im EBZ
- Akute Schmerztherapie (außerhalb der PAR-Richtlinie)
- Modifizierte Behandlungsstrecke
- Abgrenzung zwischen Kassen- und Privatleistung
- Private Zusatzleistungen als Ergänzung zur GKV-Therapie
- Privatleistungen außerhalb des Sachleistungsprinzips der GKV
- PAR-Therapie bei PKV-Patient*innen (gebührenrechtlichen Einordnung im Hinblick auf die S3 Leitlinie
- Praxisnahe Fallbeispiele und Umsetzungstipps

- Seminarteilnahme
- Seminarskript
- Teilnahmezertifikat

- Online — 17.10.2023
- Online — 08.11.2023
- Online — 13.12.2023
- Online — 12.01.2024
- Online — 15.03.2024
- Online — 08.05.2024
- Online — 10.07.2024
- Online — 25.09.2024
- Online — 27.11.2024