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Zahnmedizinische Abrechnung
Online-Seminar

Analog- oder Verlangensleistung? Das ist oft die Frage! Was bei der Berechnung zu beachten ist

Sie erfahren, was Analogleistungen von Verlangensleistungen unterscheidet und welche Aspekte Sie bei der Abrechnung beachten müssen

Analog- oder Verlangensleistung? Das ist oft die Frage! Was bei der Berechnung zu beachten ist
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  • Sie lernen die rechtlichen Grundlagen analoger Leistungen und Verlangensleistungen kennen.
  • Sie erfahren, was Analogleistungen von Verlangensleistungen unterscheidet und welche Aspekte Sie bei der Abrechnung beachten müssen.
  • Sie trainieren anhand konkreter Fallbeispiele die korrekte Honorarermittlung und Abrechnung und können sie im Praxisalltag anwenden.
  • Online-SeminarBeschreibung

    Individuelle Patientenwünsche

    Verlangensleistungen beim Zahnarzt sind medizinisch nicht notwendige Leistungen, die aufgrund spezifischer Wünsche oder Bedürfnisse der Patienten erbracht werden. Diese Leistungen gehen über die übliche zahnärztliche Behandlung hinaus und werden individuell auf die Bedürfnisse und Vorlieben der Patienten zugeschnitten. Die ästhetische Zahnheilkunde bietet zahlreiche Beispiele für Verlangensleistungen. Viele Menschen wünschen sich ein strahlendes Lächeln mit perfekt geformten und weißen Zähnen. In solchen Fällen kann der Zahnarzt oder die Zahnärztin verschiedene ästhetische Behandlungen anbieten, wie zum Beispiel das Bleaching, Veneers oder Zahnschmuck. Diese Behandlungen dienen rein kosmetischen Zwecken und haben keinen medizinischen Nutzen, erfüllen jedoch den Wunsch der Patienten nach einem schönen Lächeln.

    Eine weitere Verlangensleistung ist die Behandlung von Zahnumformungen oder der Lückenschluss aus ästhetischen oder auch phonetischen Gründen. Diese Behandlungen dienen der Verbesserung der Zahnstellung und der Funktion und erfüllen den Wunsch der Patienten nach einem ästhetisch ansprechenden Lächeln. Leistungen auf Wunsch oder Verlangen der Zahlungspflichtigen sind vor der Behandlung in einem Heil- und Kostenplan gemäß § 2 Abs. 3 der GOZ schriftlich zu vereinbaren.

    Richtig zuordnen und erfolgreich abrechnen

    Anders als Verlangensleistungen fallen Analogleistungen hingegen unter die medizinisch notwendigen Behandlungen und sind daher erstattungsfähig. Sie sind nicht in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) enthalten, werden jedoch nach § 6 Abs. 1 auf Basis der GOZ berechnet. Doch die Abgrenzung zwischen beiden Leistungskategorien ist nicht immer leicht und sorgt bei der Abrechnung häufig für Unsicherheit. Die Rechnungserstellung nach analogen Leistungskriterien gehört zu den großen Herausforderungen der zahnärztlichen Abrechnung. Trotz gesetzlich zulässiger Berechnung gemäß § 6 Abs. 1 und 2 GOZ führen analoge Abrechnungen oft zu Erstattungsproblemen mit den Krankenkassen. 

    In diesem Online-Seminar werden Sie Schritt für Schritt von den rechtlichen Grundlagen bis hin zur Honorarermittlung mit der Abgrenzung zwischen Analogleistungen und Wunsch- oder Verlangensleistungen vertraut gemacht. Sie lernen, analoge Leistungen zu verstehen, zu erkennen und erfolgreich abzurechnen. Anhand zahlreicher praxisnaher Fallbeispiele aus unterschiedlichen Behandlungsbereichen der Zahnmedizin gewinnen Sie Sicherheit in der Rechnungslegung analoger Leistungen. Ein detaillierter und ausführlicher Einblick in die GOZ- und GOÄ-Leistungen hilft Ihnen, die passende analoge Leistungsposition schnell zu finden und richtig anzuwenden.

  • Online-Seminarinhalte

    • Analoge Leistungen
      • Was sind analoge Leistungen?
      • rechtliche Grundlagen
      • Honorarermittlung
    • Analoge Leistungen bei GKV-Patienten
    • Darstellung/Berechnung analoger Leistungen aus unterschiedlichen Behandlungsbereichen
    • Verlangensleistungen
      • Abgrenzung zu Analogleistungen
      • rechtliche Grundlagen
      • Honorarermittlung
    • Fallbeispiele

Individuelle Patientenwünsche

Verlangensleistungen beim Zahnarzt sind medizinisch nicht notwendige Leistungen, die aufgrund spezifischer Wünsche oder Bedürfnisse der Patienten erbracht werden. Diese Leistungen gehen über die übliche zahnärztliche Behandlung hinaus und werden individuell auf die Bedürfnisse und Vorlieben der Patienten zugeschnitten. Die ästhetische Zahnheilkunde bietet zahlreiche Beispiele für Verlangensleistungen. Viele Menschen wünschen sich ein strahlendes Lächeln mit perfekt geformten und weißen Zähnen. In solchen Fällen kann der Zahnarzt oder die Zahnärztin verschiedene ästhetische Behandlungen anbieten, wie zum Beispiel das Bleaching, Veneers oder Zahnschmuck. Diese Behandlungen dienen rein kosmetischen Zwecken und haben keinen medizinischen Nutzen, erfüllen jedoch den Wunsch der Patienten nach einem schönen Lächeln.

Eine weitere Verlangensleistung ist die Behandlung von Zahnumformungen oder der Lückenschluss aus ästhetischen oder auch phonetischen Gründen. Diese Behandlungen dienen der Verbesserung der Zahnstellung und der Funktion und erfüllen den Wunsch der Patienten nach einem ästhetisch ansprechenden Lächeln. Leistungen auf Wunsch oder Verlangen der Zahlungspflichtigen sind vor der Behandlung in einem Heil- und Kostenplan gemäß § 2 Abs. 3 der GOZ schriftlich zu vereinbaren.

Richtig zuordnen und erfolgreich abrechnen

Anders als Verlangensleistungen fallen Analogleistungen hingegen unter die medizinisch notwendigen Behandlungen und sind daher erstattungsfähig. Sie sind nicht in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) enthalten, werden jedoch nach § 6 Abs. 1 auf Basis der GOZ berechnet. Doch die Abgrenzung zwischen beiden Leistungskategorien ist nicht immer leicht und sorgt bei der Abrechnung häufig für Unsicherheit. Die Rechnungserstellung nach analogen Leistungskriterien gehört zu den großen Herausforderungen der zahnärztlichen Abrechnung. Trotz gesetzlich zulässiger Berechnung gemäß § 6 Abs. 1 und 2 GOZ führen analoge Abrechnungen oft zu Erstattungsproblemen mit den Krankenkassen. 

In diesem Online-Seminar werden Sie Schritt für Schritt von den rechtlichen Grundlagen bis hin zur Honorarermittlung mit der Abgrenzung zwischen Analogleistungen und Wunsch- oder Verlangensleistungen vertraut gemacht. Sie lernen, analoge Leistungen zu verstehen, zu erkennen und erfolgreich abzurechnen. Anhand zahlreicher praxisnaher Fallbeispiele aus unterschiedlichen Behandlungsbereichen der Zahnmedizin gewinnen Sie Sicherheit in der Rechnungslegung analoger Leistungen. Ein detaillierter und ausführlicher Einblick in die GOZ- und GOÄ-Leistungen hilft Ihnen, die passende analoge Leistungsposition schnell zu finden und richtig anzuwenden.

Online-Seminarinhalte

  • Analoge Leistungen
    • Was sind analoge Leistungen?
    • rechtliche Grundlagen
    • Honorarermittlung
  • Analoge Leistungen bei GKV-Patienten
  • Darstellung/Berechnung analoger Leistungen aus unterschiedlichen Behandlungsbereichen
  • Verlangensleistungen
    • Abgrenzung zu Analogleistungen
    • rechtliche Grundlagen
    • Honorarermittlung
  • Fallbeispiele
Ihr direkter Kontakt zu uns:
0049 (0) 7433 / 952-0
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Die nächsten Termine:
Termine in Kürze verfügbar.

Dauer
14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Teilnehmerkreis
ZFA, Abrechnungsmanager, ZMV

Kenntnisstand
Einsteiger*in, Fortgeschrittene

Kosten
269,00 € zzgl. 19% MwSt.
Im Preis enthalten:
  • Seminarteilnahme
  • Seminarskript
  • Teilnahmezertifikat

Referent*innen
Angelika Schreiber
Angelika Schreiber
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