Bitte drehen Sie Ihr Gerät

Kontakt
Vorsprung durch kompaktes Fachwissen und hohes Abrechnungs-Know-how
Erfahrungsaustausch in praxisorientierten Seminaren und Lehrgängen
Neue Impulse für das ganze Team
Begrenzte Teilnehmerzahl garantiert intensives Arbeiten
0049 (0) 7433 / 952-701 Seminarberatung, Frau Rebhan-Reeck*
0049 (0) 7433 / 952-222 Lehrgangsberatung, Frau Bäuerle*
0049 (0) 7433 / 952-6038 Dios Produktpräsentationen, Frau Sulzer*
0049 (0) 7433 / 952-777 Standardgebühren ins dt. Festnetz
beratung@spitta-akademie.de
Wir melden uns so schnell wie möglich.
Callback-Service
Wir rufen Sie gebührenfrei zurück.

08:00 - 17:00 Uhr
Mo - Do
*
08:00 - 12:00 Uhr
Fr
 
  • Themenauswahl
    • Zahnmedizinische Abrechnung
    • Zahntechnische Abrechnung
    • Praxis- und Labormanagement
    • Hygiene- und Qualitätsmanagement
    • Kieferorthopädische Abrechnung
  • Fortbildungsformat
    • Fernlehrgänge
    • Lehrgänge
    • Online-Lehrgänge
    • Seminare
    • Online-Seminare
    • eLearning
    • Webinare
  • Ort wählen
Spitta Akademie
Kein Problem! Nennen Sie uns einfach Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse, die Sie bei der Registrierung angegeben haben und wir mailen Ihnen umgehend ein neues Passwort zu. Sie können das Passwort später jederzeit wieder ändern.
  • Themenauswahl
    • Zahnmedizinische Abrechnung
    • Zahntechnische Abrechnung
    • Praxis- und Labormanagement
    • Hygiene- und Qualitätsmanagement
    • Kieferorthopädische Abrechnung
  • Fortbildungsformat
    • Fernlehrgänge
    • Lehrgänge
    • Online-Lehrgänge
    • Seminare
    • Online-Seminare
    • eLearning
    • Webinare
  • Ort wählen
Zahnmedizinische Abrechnung
Online-Seminar

Abrechnung nach BEMA-GOÄ

Durch mehr Fachkenntnis das Honorar steigern

Abrechnung nach BEMA-GOÄ
4
  • Sie lernen die rechtlichen Grundlagen und Hintergründe zur Abrechnung von BEMA-GOÄ-Leistungen kennen.
  • Sie erfahren, welche zahnärztlichen Leistungen BEMA-GOÄ-Leistungen sind und was Sie bei deren Abrechnung beachten müssen.
  • Sie lernen, wie Sie durch korrekte BEMA-GOÄ-Abrechnung Honorarsteigerungen erreichen und wertvolle Zeit sparen können.
  • Online-SeminarBeschreibung

    Grundlagen und Herausforderungen der BEMA-Abrechnung

    Der einheitliche Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) ist die Basis für die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und das vertragszahnärztliche Honorar. Er unterteilt sich in konservierende und chirurgische Leistungen sowie Röntgenleistungen, Behandlungen von Verletzungen des Gesichtsschädels (Kieferbruch) oder Kiefergelenkserkrankungen (Aufbissbehelfe), kieferorthopädische Maßnahmen, Parodontalbehandlungen sowie Zahnersatz und Kronen.

    Trotz dieser klaren Struktur überschneiden sich die Leistungsbereiche im Praxisalltag, was die Abrechnung erschwert. Die Einordnung sollte sich am Behandlungszusammenhang und der Hauptleistung orientieren. Eine zusammenhängende Abrechnung sorgt für Transparenz und vermeidet Rückfragen.

    Fehlendes Wissen über Abrechnungsbestimmungen führt häufig zu Fehlern, insbesondere bei Leistungen, die nicht im BEMA aufgeführt sind. Diese müssen gemäß den Vorgaben nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden. Dabei gilt es, zahlreiche Ausnahmen und gesetzliche Regelungen zu beachten. Fehlerhafte Abrechnungen verursachen Rückfragen, Zeitverluste und Honorarverluste.

    GOÄ-Leistungen sicher anwenden

    Die Herausforderung bei der Abrechnung über die GOÄ liegt darin, dass der BEMA viele Leistungen nicht abdeckt. In solchen Fällen dürfen Zahnärzte auf definierte GOÄ-Leistungen zurückgreifen, die in den Allgemeinen Bestimmungen zum BEMA (Nr. 3) geregelt sind. Diese umfassen rund 120 Leistungsnummern aus verschiedenen medizinischen Bereichen. Ihre Abrechenbarkeit ist gesetzlich geregelt, aber oft schwer verständlich. So darf eine Leistung nicht berechnet werden, wenn sie Bestandteil einer anderen Leistung ist, und diese nur dann, wenn alle Inhalte vollständig erbracht wurden.

    In diesem Online-Seminar vermittelt Ihnen unsere kompetente Referentin verständlich und praxisnah, welche zahnärztlichen Leistungen Sie nach der GOÄ abrechnen dürfen und wie Sie diese Bewertung und Abrechnung in der Praxis durchführen. Sie lernen, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen bezüglich BEMA und GOÄ zu verstehen, einzuhalten und durch clevere Abrechnung das Honorar Ihrer Praxis zu steigern.

  • Online-Seminarinhalte
    • rechtliche Grundlagen und gesetzliche Bestimmungen zu BEMA/GOÄ-Leistungen
    • Einteilung der Leistungsbereiche
    • zugängliche Bereiche der GOÄ
    • praktische Abrechnung nach BEMA-GOÄ im Praxisalltag

Grundlagen und Herausforderungen der BEMA-Abrechnung

Der einheitliche Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) ist die Basis für die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und das vertragszahnärztliche Honorar. Er unterteilt sich in konservierende und chirurgische Leistungen sowie Röntgenleistungen, Behandlungen von Verletzungen des Gesichtsschädels (Kieferbruch) oder Kiefergelenkserkrankungen (Aufbissbehelfe), kieferorthopädische Maßnahmen, Parodontalbehandlungen sowie Zahnersatz und Kronen.

Trotz dieser klaren Struktur überschneiden sich die Leistungsbereiche im Praxisalltag, was die Abrechnung erschwert. Die Einordnung sollte sich am Behandlungszusammenhang und der Hauptleistung orientieren. Eine zusammenhängende Abrechnung sorgt für Transparenz und vermeidet Rückfragen.

Fehlendes Wissen über Abrechnungsbestimmungen führt häufig zu Fehlern, insbesondere bei Leistungen, die nicht im BEMA aufgeführt sind. Diese müssen gemäß den Vorgaben nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden. Dabei gilt es, zahlreiche Ausnahmen und gesetzliche Regelungen zu beachten. Fehlerhafte Abrechnungen verursachen Rückfragen, Zeitverluste und Honorarverluste.

GOÄ-Leistungen sicher anwenden

Die Herausforderung bei der Abrechnung über die GOÄ liegt darin, dass der BEMA viele Leistungen nicht abdeckt. In solchen Fällen dürfen Zahnärzte auf definierte GOÄ-Leistungen zurückgreifen, die in den Allgemeinen Bestimmungen zum BEMA (Nr. 3) geregelt sind. Diese umfassen rund 120 Leistungsnummern aus verschiedenen medizinischen Bereichen. Ihre Abrechenbarkeit ist gesetzlich geregelt, aber oft schwer verständlich. So darf eine Leistung nicht berechnet werden, wenn sie Bestandteil einer anderen Leistung ist, und diese nur dann, wenn alle Inhalte vollständig erbracht wurden.

In diesem Online-Seminar vermittelt Ihnen unsere kompetente Referentin verständlich und praxisnah, welche zahnärztlichen Leistungen Sie nach der GOÄ abrechnen dürfen und wie Sie diese Bewertung und Abrechnung in der Praxis durchführen. Sie lernen, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen bezüglich BEMA und GOÄ zu verstehen, einzuhalten und durch clevere Abrechnung das Honorar Ihrer Praxis zu steigern.

Online-Seminarinhalte
  • rechtliche Grundlagen und gesetzliche Bestimmungen zu BEMA/GOÄ-Leistungen
  • Einteilung der Leistungsbereiche
  • zugängliche Bereiche der GOÄ
  • praktische Abrechnung nach BEMA-GOÄ im Praxisalltag

Ihr direkter Kontakt zu uns:
0049 (0) 7433 / 952-0
Zum Kontaktformular

Die nächsten Termine:
Online
19.09.2025
Online
14.11.2025

Dauer
13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Teilnehmerkreis
Zahnärzte, Abrechnungsmanager, ZFA

Kenntnisstand
Einsteiger*in, Fortgeschrittene

Kosten
229,00 € zzgl. 19% MwSt.
Im Preis enthalten:
  • Seminarteilnahme
  • Seminarskript
  • Teilnahmezertifikat

Referent*innen
Regina Kraus
Regina Kraus
weitere Infos

Anmeldung
Abrechnung nach BEMA-GOÄ

Online — 19.09.2025

  • Frau
  • Herr
Bitte geben Sie einen Vornamen an
Bitte geben Sie einen Namen an
Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an
Damit Sie alle Informationen und Unterlagen vor, während und nach der Veranstaltung direkt erhalten, geben Sie bitte
Ihre persönliche E-Mail Adresse an. Es können sich nicht mehrere Teilnehmer mit einer E-Mail-Adresse anmelden.
WEITERER TEILNEHMER
Sparen Sie 15 %
bei jedem weiteren Teilnehmer!

  • Frau
  • Herr
Bitte geben Sie Ihren Vornamen an
Bitte geben Sie Ihren Namen an
Bitte geben Sie Ihre Straße an
Bitte geben Sie Ihre PLZ an
Bitte geben Sie Ihren Ort an
Deutschland
  • Deutschland
  • Schweiz
  • Österreich
  • Afghanistan
  • Ägypten
  • Albanien
  • Algerien
  • Amerikanisch-Samoa
  • Andorra
  • Angola
  • Anguilla
  • Antarktis
  • Antigua und Barbuda
  • Äquatorialguinea
  • Argentinien
  • Armenien
  • Aruba
  • Aserbaidschan
  • Äthiopien
  • Australien
  • Bahamas
  • Bahrain
  • Bangladesch
  • Barbados
  • Belgien
  • Belize
  • Benin
  • Bermuda
  • Bhutan
  • Bolivien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Botsuana
  • Bouvetinsel
  • Brasilien
  • Brunei Darussalam
  • Bulgarien
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Chile
  • China
  • Cookinseln
  • Costa Rica
  • Dänemark
  • Dominica
  • Dominikanische Republik
  • Dschibuti
  • Ecuador
  • El Salvador
  • Eritrea
  • Estland
  • Falklandinseln
  • Färöer
  • Fidschi
  • Finnland
  • Frankreich
  • Gabun
  • Gambia
  • Georgien
  • Ghana
  • Gibraltar
  • Grenada
  • Griechenland
  • Grönland
  • Grossbritannien
  • Guadeloupe
  • Guam
  • Guatemala
  • Guinea
  • Guinea-Bissau
  • Guyana
  • Haiti
  • Honduras
  • Hongkong
  • Indien
  • Indonesien
  • Irak
  • Iran, Islamische Republik
  • Irland
  • Island
  • Israel
  • Italien
  • Jamaika
  • Japan
  • Jemen
  • Jordanien
  • Jungferninseln, Amerikanische
  • Jungferninseln, Britische
  • Kaimaninseln
  • Kambodscha
  • Kamerun
  • Kanada
  • Kap Verde
  • Kasachstan
  • Katar
  • Kenia
  • Kirgisistan
  • Kiribati
  • Kokosinseln
  • Kolumbien
  • Komoren
  • Kongo
  • Kongo, Demokratische Republik
  • Korea, Demokratische Volksrepublik
  • Korea, Republik
  • Kroatien
  • Kuba
  • Kuwait
  • Laos, Demokratische Volksrepublik
  • Lesotho
  • Lettland
  • Libanon
  • Liberia
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Macau
  • Madagaskar
  • Malawi
  • Malaysia
  • Malediven
  • Mali
  • Malta
  • Marokko
  • Martinique
  • Mauretanien
  • Mauritius
  • Mayotte
  • Mazedonien
  • Mexiko
  • Midwayinseln
  • Moldau, Republik
  • Monaco
  • Mongolei
  • Montserrat
  • Mosambik
  • Myanmar
  • Namibia
  • Nauru
  • Nepal
  • Neukaledonien
  • Neuseeland
  • Nicaragua
  • Niederlande
  • Niederländische Antillen
  • Niger
  • Nigeria
  • Niue
  • Nördliche Marianen
  • Norfolkinsel
  • Norwegen
  • Oman
  • Pakistan
  • Palau
  • Panama
  • Papua-Neuguinea
  • Paraguay
  • Peru
  • Philippinen
  • Pitcairninseln
  • Polen
  • Portugal
  • Puerto Rico
  • Réunion
  • Ruanda
  • Rumänien
  • Salomonen
  • Sambia
  • Samoa
  • San Marino
  • Saudi-Arabien
  • Schweden
  • Senegal
  • Serbien und Montenegro
  • Seychellen
  • Sierra Leone
  • Simbabwe
  • Singapur
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Somalia
  • Spanien
  • Sri Lanka
  • St. Helena
  • St. Lucia
  • Südafrika
  • Sudan
  • Südgeorgien
  • Suriname
  • Swasiland
  • Syrien, Arabische Republik
  • Tadschikistan
  • Taiwan
  • Tansania, Vereinigte Republik
  • Thailand
  • Timor-Leste
  • Togo
  • Tokelau
  • Tonga
  • Trinidad und Tobago
  • Tschad
  • Tschagosinseln
  • Tschechische Republik
  • Tunesien
  • Türkei
  • Turkmenistan
  • Tuvalu
  • Uganda
  • Ukraine
  • Ungarn
  • Uruguay
  • Vereinigte Staaten von Amerika
  • Usbekistan
  • Vanuatu
  • Vatikanstadt
  • Venezuela
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Vietnam
  • Wallis und Futuna
  • Weißrussland
  • Westsahara
  • Zypern
Bitte geben Sie Ihr Herkunftsland an
Sie haben keine USt-IdNr angegeben!
Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an
Bitte geben Sie eine gültige Telefonnummer an
Wie sind Sie auf uns aufmerksam geworden?
Bitte wählen Sie aus wie Sie auf uns aufmerksam geworden sind
  • Info per E-Mail
  • im Internet gesucht (z.B. bei Google)
  • Social Media (z.B. Facebook, Instagram oder LinkedIn)
  • Info per Post
  • Werbeanzeige in Magazin/Zeitschrift
  • Empfehlung von Freunden/Bekannten
  • Info per Fax
  • Telefonanruf von Spitta Akademie
  • Beilage in Spitta Bestellungen
  • Webinar

  • Rechnung

EINLÖSEN

Preis:
229,00 €

(zzgl. gesetzlicher MwSt.)
(zzgl. gesetzlicher MwSt.)
Mit Ihrer Buchung erklären Sie sich mit den Datenschutzbestimmungen,
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Auftragsverarbeitung der Spitta GmbH einverstanden.
* Pflichtfeld

* Pflichtfeld
  • Online — 19.09.2025
  • Online — 14.11.2025

Unsere Auszeichnungen