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Online-Seminar

Beauftragte*r für Medizinproduktesicherheit nach § 6 MPBetreibV in der Zahnarztpraxis

Vergewissern Sie sich mit diesem Seminar, dass Sie alle Anforderungen in der Umsetzung der Medizinproduktesicherheit erfüllen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Beauftragte*r für Medizinproduktesicherheit nach § 6 MPBetreibV in der Zahnarztpraxis
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  • Sie erlernen als Anwender*in und Betreiber*in die Grundlagen, Richtlinien und Vorschriften des Medizinproduktegesetzes sowie die gesetzlichen Anforderungen im Umgang mit Medizinprodukten in der Praxis
  • Sie erfahren, welche Verordnungen und Vorschriften Sie einhalten und welche Anforderungen Sie in der Umsetzung der Medizinproduktesicherheit erfüllen müssen, um rechtssicher zu handeln 
  • Sie lernen die Aufgaben und Maßnahmen sowie erforderliche Voraussetzungen einer*eines Beauftragten für Medizinproduktesicherheit kennen

Für alle Zahnarztpraxen gilt es als Betreiber und Anwender von Medizinprodukten, neben der Medizinprodukte-Aufbereitung, Reinigung, Desinfektion und den entsprechenden Hygienemaßnahmen in der Anwendung von Medizinprodukten auch die Anforderungen der Medizinprodukte-Betreiberverordnung umzusetzen, um ungewollte Vorkommnisse zu vermeiden und die lückenlose Überwachung der Medizinprodukte zu gewährleisten. Ein wichtiger Bestandteil ist der richtlinienkonforme Umgang mit fehlerhaften Medizinprodukten. Vorkommnisse sind intern zu dokumentieren und bei schwerwiegenden Vorkommnissen erfolgt eine Meldung an die entsprechende Behörde.

Bei weniger als 20 Mitarbeitenden in der Zahnarztpraxis ist die verantwortliche Person zur Einhaltung der Vorschriften der*die Praxisinhaber*in, also in der Regel die Zahnärztin oder der Zahnarzt.

Mit Inkrafttreten der Zweiten Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften zum 01.01.2017 gilt für Zahnarztpraxen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten, dass ein*e Beauftragte*r für Medizinproduktesicherheit als zentrale Stelle benannt werden muss (vgl. § 6 MPBetreibV in der Fassung vom 01.01.2017). Es handelt sich um eine zentrale Person in der Zahnarztpraxis, wie eine Zahnärztin oder ein Zahnarzt als Praxisinhaber*in oder ein*e Mitarbeiter*in, die im Umgang mit Medizinprodukten geschult ist und die Anforderungen und Vorschriften kennt und für die entsprechenden Maßnahmen und die Überwachung der Medizinprodukte verantwortlich ist.

Im Gesetz wird eine entsprechende Sach- und Fachkenntnis gefordert. Diese kann nicht unbedingt durch ein Studium oder eine Berufsausbildung vorausgesetzt werden. Auch bei behördlichen Hygienebegehungen ist dieser Bereich ein Überprüfungsthema und wird bei Nichterfüllung bemängelt.

Vergewissern Sie sich mit diesem Seminar, dass Sie alle Anforderungen in der Umsetzung der Medizinproduktesicherheit in der Zahnarztpraxis erfüllen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Online-Seminarinhalte
  • Grundlagen des Medizinprodukterechts
  • Erforderliche Voraussetzungen für Beauftragte für Medizinproduktesicherheit
  • Aufgaben eines*einer Beauftragten für Medizinproduktesicherheit in der Zahnarztpraxis
  • Anforderungen an den Umgang mit und zur Überwachung von Medizinprodukten
  • Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber von Medizinprodukten
  • Koordinierung von Rückrufmaßnahmen
  • Vorlagen für Ihr QM zur Unterstützung der*des Qualitätsmanagementbeauftragte*n in der Zahnarztpraxis
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Die nächsten Termine:
Online
12.06.2024
Online
18.09.2024
Online
20.11.2024

Dauer
09:00 Uhr - 16:30 Uhr

Teilnehmerkreis
Zahnärzt*innen, Fortgebildete zahnmedizinische Fachangestellte

Kenntnisstand
Fortgeschritten

Preis
399,00 € zzgl. 19% MwSt.
Im Preis enthalten:
  • Seminarteilnahme
  • Seminarskript
  • Teilnahmezertifikat

Referent(in)
Nicola V. Rheia
Nicola V. Rheia
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  • Anerkannte Abschlüsse durch IHK
  • Sehr geringe Ausfallzeiten in der Praxis
  • Berufsbegleitende Weiterbildung: sofortige Umsetzung des Gelernten in der Praxis
  • Hohe Flexibilität durch eigenständige Einteilung der Lernzeiten
  • Top-Referent*innen direkt aus der Praxis
  • Kompetente und persönliche Betreuung während der gesamten Weiterbildungsdauer

Das Lernkonzept
für maximalen Lernerfolg

Die Online-Lehrgänge der Spitta Akademie bestehen aus Selbstlern- und Unterrichtsphasen. Dies ermöglicht eine gute Vereinbarkeit mit Beruf, Privatleben und Familie, denn Sie entscheiden selbst, wann und wo Sie lernen. In den Unterrichtsphasen vermitteln Ihnen erfahrene Expert*innen aus der Branche topaktuelles Wissen mit hohem Praxisbezug. Sie profitieren von einem direkten Austausch und lernen in Workshop-Atmosphäre. In den Selbstlernphasen bearbeiten Sie Ihr Lehrgangsmaterial in Ihrem eigenen Lerntempo. Im Online Campus vertiefen Sie Ihr Wissen mithilfe von Aufgaben und können das neu Gelernte direkt praxisnah anwenden.

Finanzierungs-
und Fördermöglichkeiten

Damit Sie die Weiterbildung finanziell stemmen können, gibt es verschiedene Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten.
Ratenzahlung: Sie haben die Möglichkeit, Ihren Lehrgang in monatlichen Raten zu bezahlen - und das ganz ohne Zinsen! Dadurch können Sie Ihre berufliche Weiterentwicklung vorantreiben und dabei Ihre finanzielle Belastung so gering wie möglich halten. Weiterbildungsscheck: Je nach Bundesland Ihres Wohnsitzes kommen Sie möglicherweise für die Förderung mit Hilfe eines Weiterbildungsschecks in Frage.

MEHR INFOS
Anmeldung
Beauftragte*r für Medizinproduktesicherheit nach § 6 MPBetreibV in der Zahnarztpraxis

Online — 12.06.2024

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Preis:
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