Früherkennungsuntersuchung und Individualprophylaxe korrekt abrechnen
Bei der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchung geht es um die Vorbeugung von Karies bei Kleinkindern. Dabei wird eine eingehende Untersuchung und Erhebung einer Anamnese zur zahngesunden Ernährung und verbesserten Mundhygiene bei Kindern durchgeführt. Es findet eine eingehende Unterweisung statt und es werden individuelle Übungen durchgeführt. Auch die Eltern erhalten praktische Unterweisungen und eine Beratung zu geeigneter Fluoridierung der Zähne sowie zu parodontalen Erkrankungen.
In diesem eLearning-Kurs lernen Sie die Unterscheidung zwischen BEMA und GOZ, den Leistungsanspruch der Patienten sowie die Voraussetzungen, die ein Patient erfüllen muss, kennen. IP-Leistungen sind zahnärztliche Leistungen zur Zahngesundheit, Mundhygiene und Kontrolle. Die zahnärztliche Behandlung beinhaltet beispielsweise die Erstellung eines Mundhygienestatus. Dieser sollte bei Kindern regelmäßig (mindestens einmal jährlich) durchgeführt werden. Leistungen wie z. B. die Erstellung eines Mundhygienestatus mit geeigneten Indexes, wie dem Quigley-Hein-Index, sind dabei berechnungsfähig. Die Abrechenbarkeit ist dafür jedoch nur einmal je Kalenderhalbjahr und nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres möglich.
Neue Kinder-Richtlinie ab 01.01.2026
Ab dem 1. Januar 2026 werden die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen für Kinder in das „Gelbe Heft“ aufgenommen. Bisher waren dort nur ärztliche Untersuchungen (U1–U9) dokumentiert. Künftig werden auch die sechs zahnärztlichen Untersuchungen für alle Kinder im Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr erfasst und mit den neuen Ziffern Z1 bis Z6 benannt. Im eLearning-Kurs erfahren Sie alles über die Änderungen der Kinder-Richtlinie und lernen, wie Sie die neuen Anforderungen erfolgreich in der Praxis umsetzen.
Von der Theorie zur Praxis – Abrechnung von IP- und FU-Leistungen in der Zahnarztpraxis
Der eLearning-Kurs vermittelt praxisnah, wie Sie die Abrechnung von IP- und FU-Leistungen in der Zahnarztpraxis korrekt durchführen. Durch praxisnahe Übungen und Fallbeispiele können Sie Ihr Wissen direkt überprüfen und anschließend im Praxisalltag anwenden. Mit diesem eLearning-Kurs eignen Sie sich selbstständig und praxisnah an, wie die Gebührennummern aus dem BEMA und der GOZ bei GKV-Patienten und Privatpatienten korrekt abgerechnet werden.
Der Kurs eignet sich sowohl für Einsteiger als auch für Personen, die ihr Wissen in der Abrechnung von IP- und FU-Leistungen auffrischen möchten.
So ist der eLearning-Kurs aufgebaut:
Den eLearning-Kurs absolvieren Sie bequem online, zum Beispiel von zu Hause aus. Er baut auf den neuesten Lernmethoden auf und beinhaltet unterschiedliche Elemente, wie Übungsaufgaben, Erklärvideos oder digitale Lernkarteikarten. So schaffen Sie für sich ein aktives Lernerlebnis und können Ihren Lernfortschritt jederzeit selbst überprüfen. Anhand von Wissenstests überprüfen Sie gezielt Ihr Verständnis zum Thema und können Ihre Ergebnisse mit der Lösung sofort abgleichen. Die Inhalte sind fachlich immer aktuell und Sie haben dauerhaften Zugriff auf Ihren Kurs. Bei individuellen Fragen können Sie sich jederzeit an den Kursbetreuer wenden. Die praktischen Inhalte können Sie anschließend direkt im Arbeitsalltag anwenden. Nach Bestehen des Abschlusstests erhalten Sie ein Zertifikat.
Sie lernen:
- wo Sie wollen
- wann Sie wollen
- wie Sie wollen
- so oft Sie wollen
- in Ihrem Lerntempo
- über Ihr Wunschmedium
Dieser Kurs wurde erstellt von:
Andrea Zieringer
KURSINHALTE
Abrechnung der Individualprophylaxe-Leistungen bei Privat- und Kassenpatienten
- Sie kennen den Leistungsanspruch gesetzlich und privat versicherter Patienten für eine IP-Behandlung.
- Sie wissen, welche Voraussetzungen für eine IP-Behandlung erfüllt sein müssen.
- Sie wissen, welche BEMA- und GOZ-Gebühren es für die IP gibt und wie diese richtig und vollständig abgerechnet werden.
- Sie verstehen die Unterschiede zwischen den BEMA- und GOZ-Gebühren.
- BEMA-Nrn: IP1, IP2, IP4, IP5, 01, F1/F1k, 107 (Zst), Ä1
- GOZ-Nrn.: 0010, 1000, 1010, 1020, 1030, 1040, 2000
- Individualprophylaxe-Richtlinien: Nr. 6, Nr. 15
Abrechnung der Früherkennungsuntersuchung bei Kindern
- Sie kennen den Leistungsanspruch gesetzlich und privat versicherter Patienten für eine FU-Leistung.
- Sie wissen, welche Voraussetzungen für eine FU-Leistung erfüllt sein müssen.
- Sie wissen, welche BEMA-Gebühren es für die FU gibt und wie diese richtig und vollständig abgerechnet werden.
- Sie kennen die wesentlichen Früherkennungsrichtlinien inkl. der Änderung der Kinder-Richtlinie ab 01.01.2026 und der Dokumentation im "Gelben Heft".
- BEMA-Nrn.: Z1-Z6, FUPr (Fluoridierung), FLA (Fissurenversiegelung)