Neue Kinder-Richtlinie ab 01.01.2026: Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen korrekt dokumentieren und abrechnen
So setzen Sie die neuen Anforderungen hinsichtlich Dokumentation, Elternaufklärung und Abrechnung erfolgreich in Ihrer Praxis um.
KURSBESCHREIBUNG
Dokumentation der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen im „Gelben Heft“
Ab dem 1. Januar 2026 werden die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen bei Kindern im bekannten „Gelben Heft“ dokumentiert. Grundlage dieser Neuerung sind die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf Antrag der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) beschlossenen Anpassungen der Kinder-Richtlinie und der FU-Richtlinie. Ziel ist es, die Mundgesundheit von Kindern gezielt zu fördern und Zahnprobleme frühzeitig zu erkennen – ein wichtiger Beitrag zur Prävention frühkindlicher Karies.
Im Zuge der Neuerung wurden die sechs Früherkennungsuntersuchungen, die für Kinder im Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, im BEMA neu benannt: Z1 bis Z6. Dies schafft eine einheitliche und transparente Dokumentationsgrundlage.
Neue Herausforderungen für Zahnarztpraxen – Dokumentation und Elternaufklärung erfolgreich meistern
Die Integration der Untersuchungen in das „Gelbe Heft“ bringt nicht nur Vorteile, sondern auch neue organisatorische Anforderungen mit sich. Die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen müssen innerhalb der festgelegten Zeiträume durchgeführt werden, was zusätzlichen Zeitdruck in der Praxis erzeugt. Für Eltern bedeutet das: zusätzliche Vorsorgetermine und ein erweitertes Bewusstsein für die Zahngesundheit ihres Kindes. Die Untersuchungen sind entscheidend, um frühzeitig Probleme wie Karies, Zahnfehlstellungen oder Entwicklungsstörungen zu erkennen und vorzubeugen. Gleichzeitig steigt der Beratungsbedarf, da Eltern aktiv an die Termine erinnert und umfassend aufgeklärt werden müssen. Diese neuen Anforderungen erfordern eine Anpassung der Praxisabläufe.
Die korrekte Dokumentation im „Gelben Heft“ ist ebenso unerlässlich wie die korrekte Abrechnung der Früherkennungsleistungen nach BEMA.
Zahnärztliche Früherkennungsleistungen korrekt abrechnen
Für die Früherkennungsleistungen, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbracht werden, gelten die Vorgaben des BEMA. Zusätzliche Leistungen, die über das übliche Maß hinausgehen – wie etwa spezielle Versiegelungen oder ästhetische Zahnkorrekturen – müssen nach der GOZ privat abgerechnet werden. Im Online-Seminar erfahren Sie, wie Sie sicher zwischen Kassen- und Privatleistungen unterscheiden, um Honorarverluste zu vermeiden.
In diesem Online-Seminar vermittelt Ihnen unsere Referentin Andrea Zieringer, worauf Sie bei der Dokumentation und Abrechnung zahnärztlicher Früherkennungsuntersuchungen künftig achten müssen. Profitieren Sie von praxisnahen Tipps, mit denen Sie die neuen Anforderungen erfolgreich in Ihrer Praxis umsetzen.
KURSINHALTE
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| Online | 22.09.2026 |
| Online | 27.10.2026 |
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Andrea Zieringer
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