Die aktuelle PAR-Abrechnung in GKV und PKV
KURSBESCHREIBUNG
Parodontitis ist neben Karies die epidemiologisch und versorgungsbezogen häufigste Erkrankung in der Zahnmedizin.
Im Dezember 2020 verabschiedete der Gemeinsame Bundesausschuss (GB-A) die Richtlinie für die systematische Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen (PAR-RL). Die neue Richtlinie entspricht nun dem aktuellen zahnmedizinischen Kenntnisstand zu Parodontalen Erkrankungen und deren Behandlung. Auf dieser Grundlage wurde das bestehende Leistungsangebot ausgeweitet. Damit einher gehen neue BEMA-Leistungen und die Ausrichtung der Behandlung auf den individuellen Bedarf der Patienten.
Die aktuelle PAR-Richtlinie gilt seit Juli 2021
Zum 01. Juli 2021 trat eine neue PAR-Richtlinie in Kraft. Damit wurde die Lücke zwischen der Behandlung von Parodontitis-Patienten und dem GKV-Leistungsrecht verringert: Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen zahlreiche neue Leistungen für GKV-Patienten innerhalb der ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen zahnmedizinischen Versorgung. Patienten mit Parodontitiserkrankungen steht nunmehr eine individuelle Therapie zur Verfügung, die präventive und therapeutische Maßnahmen, gezielte Diagnostik und umfangreiche Nachsorge zur Sicherung des Behandlungserfolgs umfasst. In der neuen PAR-Behandlungstrecke der GKV sind zudem neue Leistungen wie die Unterstützende Parodontitistherapie (UPT) enthalten, die zuvor der privaten Vereinbarung bedurften.
Orientiert an neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert das Behandlungskonzept der GKV auf Prävention, Therapie und Nachsorge. Die neue PAR-Richtlinie stellt sowohl durch den veränderten Ablauf der Behandlung als auch durch neue und geänderte Leistungspositionen des BEMA eine Herausforderung für zahnärztliche Praxen dar.
Änderungen der UPT seit Juli 2025
In dieser Fortbildung informiert Sie unsere Referentin über die Inhalte der PAR-Richtlinie und die Änderungen der Behandlungsrichtlinie. Sie erhalten einen Überblick zu den aktuellen Leistungspositionen vom PAR-Status (BEMA-Nr. 4) bis zur Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT a-g) und Informationen zum Ablauf der Therapie von Beantragung über Begutachtung und Genehmigung bis hin zur Abrechnung der PAR-Therapie, inklusive möglicher Begleitleistungen für PAR-Patienten. Sie erhalten einen Überblick über die Anpassung der PAR-Richtlinie zum 01. Juli 2025 mit veränderter Fristenregelung der UPT-Maßnahmen und aktuellen Änderungen der BEMA-Nr. UPT. Neben der Frage: "Was tun bei Krankenkassen- oder Behandlerwechsel" werden zahlreiche weitere Fragen zu Leistungen, Fristen und Vorgehensweise in der Behandlungsabfolge beantwortet.
Wann Kassenabrechnung – wann Privatabrechnung?
Um den Patienten auch weiterhin PAR-Therapie auf höchstem Niveau zu bieten, werden Sie in der Zahnarztpraxis auch zukünftig zusätzliche Privatleistungen im Rahmen der Parodontitistherapie vereinbaren. In unserem Online-Seminar zeigt Ihnen unsere Referentin, wann bei gesetzlich versicherten Patienten zusätzlich private Leistungen abgerechnet werden können und wo die Abgrenzung zwischen der Kassen- und Privatleistung in der zahnärztlichen Abrechnung ist. Die Fortbildung wird abgerundet durch zahlreiche individuelle Fallbeispiele und Umsetzungstipps aus dem und für den Praxisalltag. Und dann bliebe noch die Frage, wie es weitergeht - was kommt nach der UPT?
KURSINHALTE
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| Online | 22.09.2026 |
| Online | 14.10.2026 |
| Online | 11.11.2026 |
| Online | 22.01.2027 |
| Online | 17.02.2027 |
Dauer
Teilnehmerkreis
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Einsteiger, FortgeschrittenKosten
299,00 € zzgl. 19% MwSt.Referent

Angelika Schreiber
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