Abrechnung nach BEMA-GOÄ
Durch mehr Fachkenntnis das Honorar steigern
KURSBESCHREIBUNG
Grundlagen und Herausforderungen der BEMA-Abrechnung
Der einheitliche Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) ist die Basis für die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und das vertragszahnärztliche Honorar. Er unterteilt sich in konservierende und chirurgische Leistungen sowie Röntgenleistungen, Behandlungen von Verletzungen des Gesichtsschädels (Kieferbruch) oder Kiefergelenkserkrankungen (Aufbissbehelfe), kieferorthopädische Maßnahmen, Parodontalbehandlungen sowie Zahnersatz und Kronen.
Trotz dieser klaren Struktur überschneiden sich die Leistungsbereiche im Praxisalltag, was die Abrechnung erschwert. Die Einordnung sollte sich am Behandlungszusammenhang und der Hauptleistung orientieren. Eine zusammenhängende Abrechnung sorgt für Transparenz und vermeidet Rückfragen.
Fehlendes Wissen über Abrechnungsbestimmungen führt häufig zu Fehlern, insbesondere bei Leistungen, die nicht im BEMA aufgeführt sind. Diese müssen gemäß den Vorgaben nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden. Dabei gilt es, zahlreiche Ausnahmen und gesetzliche Regelungen zu beachten. Fehlerhafte Abrechnungen verursachen Rückfragen, Zeitverluste und Honorarverluste.
GOÄ-Leistungen sicher anwenden
Die Herausforderung bei der Abrechnung über die GOÄ liegt darin, dass der BEMA viele Leistungen nicht abdeckt. In solchen Fällen dürfen Zahnärzte auf definierte GOÄ-Leistungen zurückgreifen, die in den Allgemeinen Bestimmungen zum BEMA (Nr. 3) geregelt sind. Diese umfassen rund 120 Leistungsnummern aus verschiedenen medizinischen Bereichen. Ihre Abrechenbarkeit ist gesetzlich geregelt, aber oft schwer verständlich. So darf eine Leistung nicht berechnet werden, wenn sie Bestandteil einer anderen Leistung ist, und diese nur dann, wenn alle Inhalte vollständig erbracht wurden.
In diesem Online-Seminar vermittelt Ihnen unsere kompetente Referentin verständlich und praxisnah, welche zahnärztlichen Leistungen Sie nach der GOÄ abrechnen dürfen und wie Sie diese Bewertung und Abrechnung in der Praxis durchführen. Sie lernen, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen bezüglich BEMA und GOÄ zu verstehen, einzuhalten und durch clevere Abrechnung das Honorar Ihrer Praxis zu steigern.
KURSINHALTE
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| Online | 14.10.2026 |
Dauer
Teilnehmerkreis
Kenntnissstand
Einsteiger, FortgeschrittenKosten
229,00 € zzgl. 19% MwSt.Referent

Regina Kraus
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