Abrechnung in der Kinder- und Jugendzahnmedizin
Kinderbehandlung, Früherkennungsuntersuchung und Individualprophylaxe in der Pädiatrie - sind Sie fit in der Leistungsabrechnung?
KURSBESCHREIBUNG
Zahngesundheit von Anfang an
In der pädiatrischen Zahnheilkunde werden speziell auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen abgestimmte Leistungen erbracht. Regelmäßige Untersuchungen zur Überwachung der Mundgesundheit sind entscheidend, um frühzeitig Probleme zu erkennen und eine nachhaltige Zahngesundheit zu fördern. Diese Maßnahmen erhöhen die Motivation zu guter Zahnpflege und erleichtern zukünftige Zahnarztbesuche. Zu den Behandlungen gehören Prophylaxe, Fissurenversiegelung, kieferorthopädische Frühbehandlungsmaßnahmen sowie die Behandlung von Karies und anderen Zahnerkrankungen.
Die Abrechnung der notwendigen Leistungen erfolgt nach den Vorgaben des BEMA, während zusätzliche Behandlungen, die über das übliche Maß hinausgehen, privat nach der GOZ abgerechnet werden müssen. Dazu zählen unter anderem spezielle Versiegelungen, ästhetische Zahnkorrekturen oder die professionelle Zahnreinigung als außervertragliche Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Die Abrechnung von Kinderbehandlungen, Früherkennungsuntersuchungen und Individualprophylaxe erfolgt nach den festgelegten Gebührensätzen, wobei es große Unterschiede zwischen BEMA und GOZ/GOÄ gibt. Die Individualprophylaxe ist im BEMA stark eingeschränkt, und nicht alle zahnärztlichen Behandlungen bei Kindern sind Kassenleistungen. Zudem fehlen in der GOZ Gebühren für die Früherkennungsuntersuchungen.
Änderung der Kinder-Richtlinie ab 01.01.2026
Ab dem 1. Januar 2026 werden die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen für Kinder in das „Gelbe Heft“ aufgenommen. Bisher waren dort nur ärztliche Untersuchungen (U1–U9) dokumentiert. Künftig werden auch die sechs zahnärztlichen Untersuchungen für alle Kinder im Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr erfasst und mit den neuen Ziffern Z1 bis Z6 benannt.
Die Herausforderung für Zahnarztpraxen liegt insbesondere darin, dass die Untersuchungen innerhalb festgelegter Zeiträume erfolgen müssen, was zusätzlichen Zeitdruck in der Praxis erzeugt. Zudem müssen Eltern aktiv erinnert werden, was mehr Beratungsaufwand bedeutet. Eine korrekte Abrechnung und Dokumentation ist entscheidend, um Honorarverluste zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle neuen Anforderungen korrekt umgesetzt werden. Eine enge Zusammenarbeit mit den Kinderärzten wird zudem künftig noch wichtiger, da beide Fachrichtungen gemeinsam zur Früherkennung beitragen.
Neue Herausforderungen sicher meistern
In diesem Online-Seminar vermittelt Ihnen unsere Referentin, wie Sie zahnärztliche Behandlungen bei Kindern und Jugendlichen ab dem ersten Zahnarztbesuch korrekt und aufwandsgerecht abrechnen, um Honorarverluste zu vermeiden. Sie werden fit in der richtigen Abrechnung des zahnärztlichen Leistungsspektrums in der pädiatrischen Zahnheilkunde im Hinblick auf BEMA und GOZ sowie deren Unterschiede. Zudem informiert Sie unsere Referentin über die Änderungen der Kinder-Richtlinie ab 01.01.2026 und zeigt Ihnen, wie Sie die neuen Anforderungen erfolgreich in Ihrer Praxis umsetzen können.
KURSINHALTE
• Änderung der Kinder-Richtlinie ab 01.01.2026
• Dokumentation im „Gelben Heft“
• Tipps zur Integration in bestehende Recall-Systeme
• Kommunikation mit den Eltern
Ihr direkter Kontakt zu uns:
0049 0 7433 / 952-0Zum KontaktformularDie nächsten Termine:

| Online | 09.10.2026 |
| Online | 20.11.2026 |
| Online | 29.01.2027 |
| Online | 12.03.2027 |
| Online | 30.04.2027 |
Dauer
Teilnehmerkreis
Kenntnissstand
Einsteiger, FortgeschrittenKosten
299,00 € zzgl. 19% MwSt.Referent

Andrea Zieringer
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