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Ihre Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten

 

Rechnung

Beim Kauf auf Rechnung erhalten Sie für Seminare 14 Tage und für Fernlehrgänge 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung Ihre Rechnung mit entsprechender Zahlungsfrist und dem Überweisungsvordruck. In diesem Vordruck sind alle für die Zahlungsabwicklung wichtigen Informationen eingedruckt. Bitte ergänzen Sie diesen Vordruck mit Ihren persönlichen Bankdaten. 

Sollten Sie den Überweisungsvordruck für Ihre Überweisung nicht verwenden, z. B. wenn Sie per Onlinebanking überweisen, ist es unbedingt notwendig, bei der Überweisung Ihre persönliche Kundennummer sowie die entsprechende Rechnungsnummer anzugeben. Beide Informationen sind auf Ihrer Rechnung angegeben. 

Wir behalten uns vor, dem Kauf auf Rechnung nicht zuzustimmen, wenn Ihr Kundenkonto noch ausstehende Beträge aufweist. 

Für die Bezahlung der Rechnung akzeptieren wir kein Bargeld und keine Schecks. Für einen eventuellen Verlust können wir leider keine Haftung übernehmen. 

 

Finanzierung für Fernlehrgänge


Sie wissen nicht, wie Sie Ihre Weiterbildung finanzieren sollen? Wir schon!

Weiterbildung kann teuer sein. Besonders für junge Menschen sind die Kosten für eine berufsbegleitende Weiterbildung oftmals ein entscheidendes Kriterium. Damit Sie sich darum keine Sorgen machen müssen, stellen wir Ihnen hier eine Auswahl der gängigsten Finanzierungsmöglichkeiten der Fernlehrgänge vor, damit Ihr Traum von einer berufsbegleitenden Weiterbildung auch wirklich wahr wird.

Ihre Weiterbildung ist steuerlich absetzbar

Sofern Sie als Fernlehrgangsteilnehmer*in die Kosten für die Weiterbildung selbst tragen, besteht die Möglichkeit einer steuerlichen Absetzbarkeit.

Sie können folgende Kosten steuerlich geltend machen:

• Fernlehrgangsgebühren
• Prüfungsgebühren
• Fachliteratur
• Arbeitsmittel (z. B. Computer, Software)
• Fahrtkosten zur Präsenzphase und zu Arbeitsgemeinschaften
• Übernachtungskosten (bei Teilnahme an der Präsenzphase)
• Verpflegungsaufwand (bei Teilnahme an der Präsenzphase)

In welcher Höhe diese Abzüge bei der Ermittlung Ihres zu versteuernden Einkommens Berücksichtigung finden, hängt vom Einzelfall ab. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie sich an Ihren Sachbearbeiter beim zuständigen Finanzamt oder an Ihren Steuerberater wenden.

Ratenzahlung

Grundsätzlich bieten wir unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern an unseren Fernlehrgängen die Möglichkeit der Ratenzahlung an. Unsere Kunden haben dadurch den Vorteil, dass sie nicht den Gesamtbetrag zu Beginn des Fernlehrgangs bezahlen müssen, sondern ihre Weiterbildung bequem in 3 Raten, verteilt auf die Lehrgangsdauer, finanzieren können. Dadurch ist die finanzielle Belastung geringer und wir ermöglichen unseren Teilnehmerinnen und Teilnehmern an unseren Fernlehrgängen, besonders auch jungen Berufsanfängern, ihre berufliche Entwicklung früher voranzutreiben.


Aufstiegs-BAföG

Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Die Förderung ist allerdings an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.

Teilnehmer*innen an einer Aufstiegsfortbildung können das Aufstiegs-BAföG beantragen. Diese finanzielle Unterstützung besteht aus einem Zuschuss (bis zu 50% der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren), der nicht zurückgezahlt werden muss und ggf. einem Darlehen mit einem monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt. Das Darlehen ist während der Fortbildung und bis zwei Jahre danach zins- und tilgungsfrei.

Diese Förderung greift für die Aufstiegsfortbildungen zum/zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistent/in und zum/zur Geprüften Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen.

Bitte beachten Sie, dass diese Förderung nur einmalig in Anspruch genommen werden kann. Wurde das Aufstiegs-BAföG bereits bei einer früheren Fortbildung genehmigt, ist eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) bei jeder weiteren Fortbildung nicht mehr möglich.

Weitere Informationen zu dieser Fördermöglichkeit finden Sie auf der Informationsseite zum Aufstiegs-BAföG unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/.


Weiterbildungsstipendium für Berufseinsteiger

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der zusätzlichen beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert mit bis zu 6.000 € fachliche Weiterbildungen, aber auch fachübergreifende Lehrgänge. Zahnmedizinische Fachangestellte können sich bei der Zahnärztekammer bewerben, bei der das Ausbildungsverhältnis eingetragen war. Grundinformationen finden Sie auf den Seiten unter www.weiterbildungsstipendium.de.


Weiterbildungsschecks

In einigen Bundesländern besteht die Möglichkeit, Weiterbildungsschecks für Fortbildungen zu beantragen. Die Förderung wird je nach Bundesland auch als „Weiterbildungsbonus“ oder „Quali-Scheck“ bezeichnet. Die Voraussetzungen hierfür sind bundeslandabhängig. Informationen finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Bundesländer oder auf der Förderdatenbank vom Bundesministerium für Wirtschaft und  Energie: https://www.bildungspraemie.info/de/l-nderprogramme.php

Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen
 
Weitere Informationen für Teilnehmer*innen aus NRW: Opens external link in new windowhttps://www.mags.nrw/bildungsscheck


Weitere Fördermöglichkeiten 

Eine Übersicht zu allen Fördermöglichkeiten nach Bundesland finden Sie auf der Förderdatenbank vom Bundesministerium für Wirtschaft und  Energie: www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Foerderprogramme/foerderprogramme.html


Sie haben Fragen zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten?

Gerne können Sie uns mit Fragen zu weiteren Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten eines Fernlehrgangs jederzeit telefonisch unter Telefon 07433 952-222 oder per E-Mail an beratung@spitta-akademie.de erreichen. Wir beraten Sie gerne!